Vorstandschaft

 


 

1. Vorsitzender Pascal Wagner
2. Vorsitzender Roland Förster
Schriftführer Sascha Spitzmüller 
Kassenwart Stephan Sklena
   
Jugendwart Lukas Scheer
Gewässerwart Gerrit Pardela
Gerätewart Thomas Hügel
   
Beisitzer Werner Baske
Beisitzer B. Schütterle
Beisitzer Svenja Hügel (kom.)

Mitgliedschaft

Der Angelsportverein Kehl e.V. nimmt Mitglieder im laufenden Kalenderjahr,
unabhängig vom Wohnort  auf.
Satzungsgemäß wird nur über einen schriftlichen Antrag entschieden.

Über die Aufnahmeentscheidung des Vorstandes erfolgt eine Benachrichtigung.

Vor endgültiger Aufnahme ist eine Probezeit von 2 Jahren einzuhalten.

Alle aktiven Mitglieder müssen im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines eines deutschen Bundeslandes sein. Die Fischereiabgabe muss entrichtet sein.
Für Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, muss der Jugendfischereischein vorhanden sein. Dieser wird von der Gemeinde ausgestellt. Ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich.

 


Aufnahmebedingungen

Mitglied kann werden, wer das 10. Lebensjahr vollendet hat.
Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehören der Jugendgruppe an.

 

  1. Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder € 90,--
    Aufnahmegebühr für jugendliche Mitglieder € 30,--

     

  2. Jahresbeitrag : € 60,-- für Aktive , € 25,-- für Jugendliche.
    € 30,-- für passive Mitglieder.

     

  3. Leistung von ehrenamtlichem Arbeitsdienst. (18-65 Jahre)
    In den ersten 2 Mitgliedsjahren 30 Arbeitsstunden, ab dem 3. Jahr jeweils 8 Arbeitsstunden. Die ersten 30 Stunden sind von jedem volljährigen Mitglied, unabhängig seines Alters zu erbringen.
    Entschädigungszahlung je nicht geleistete Arbeitsstunde € 10,--

     

  4. Die oben aufgelisteten Gebühren / Beitrag oder Entschädigungen werden bei Erteilung der Angelerlaubnis am Jahresanfang fällig. Die obig genannten Gebühren /Beiträge gelten seit 06.03.2020. Anpassung sind möglich.

     

  5. Die Anwesenheit bei der Jahreshauptversammlung ist Pflicht.
    Eine Entschuldigung im Falle der Verhinderung ist schriftlich bzw. per E-Mail oder mündlich an die Geschäftsstelle zu richten. Bei mehrmaligem, unentschuldigtem  Fehlen droht der Ausschluss aus dem Verein.

 

 

Antrag auf Mitgliedschaft
Antrag_auf_Mitgliedschaft.pdf
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