Vorstandschaft

 


 

1. Vorsitzender Pascal Wagner
2. Vorsitzender Roland Förster
Schriftführer Sascha Spitzmüller 
Kassenwartin Svenja Hügel
   
Jugendwart Benjamin Schütterle
Gewässerwart Gerrit Pardela
Gerätewart Thomas Hügel
   
Beisitzer Werner Baske
Beisitzer Stephan Sklena
Beisitzer

Lukas Scheer

   
Kassenprüfer Michael Stärk
Jürgen Rapp
   
   

Mitglied werden

Aufnahmebedingungen

Kinder und Jugendliche können ab dem 7. Lebensjahr in den Verein eintreten. Voraussetzung ist ein gültiger Jugendfischereischein bzw. der Jahresfischereischein.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gehören sie der Jugendgruppe an.
Für Jugendangler gelten besondere Bestimmungen (siehe Jugendkarte)
Der Übertritt in die Erwachsenenabteilung erfolgt zum 01. Januar des Jahres nach der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Erwachsene Personen können in die Abteilung „Aktiv“ eintreten, sofern ein gültiger Jahresfischereischein vorhanden ist.

Während der Probezeit sind 30 Arbeitsstunden zu leisten.
Nach der Probezeit müssen Aktive Mitglieder im Alter von 18-65 Jahren zehn Arbeitsstunden pro Kalenderjahr leisten.

Die Regelung entfällt, sofern das Mitglied eine Funktion oder ein Amt im ASV Kehl bekleidet.

 

Eine Fördermitgliedschaft ist nicht an einen Jahresfischereischein gebunden.
Fördermitglieder haben jedoch keine Angelberechtigung. Sie müssen keine Arbeitsstunden ableisten.

 

Die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist Pflicht. Bei Verhinderung ist dies dem Verein schriftlich oder per E-Mail vorab mitzuteilen.

 

Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder                            90.00 €
Aufnahmegebühr Kinder und Jugendliche                      30,00 €

Jahresbeitrag aktives Mitglied                                         75.00 €
Jahresbeitrag Jugendmitglied                                         25.00 €
Jahresbeitrag Fördermitglied                                          30.00 €

Ersatzleistung für jede nicht geleistete Arbeitsstunde    15.00 €

 

Die oben genannten Gebühren und Beiträge sind bei Vereinsbeitritt fällig und werden bevorzugt mittels Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA) bezahlt.
In der Geschäftsstelle ist auch Barzahlung möglich.

Sofern nicht alle geforderten Arbeitsstunden im Kalenderjahr geleistet wurden, wird bei Ausgabe der Beitragsmarke des Folgejahres die Ersatzleistung fällig.

 

Die Beitragssätze und Ersatzleistungen sind gemäß Beschluss der JHV vom 07.06.2024 ab dem 01.01.2025 gültig.

 

 

Aufnahmeantrag 2025.pdf
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