Vorstandschaft

 


 

1. Vorsitzender Pascal Wagner
2. Vorsitzender Roland Förster
Schriftführer Sascha Spitzmüller 
Kassenwartin Svenja Hügel
   
Jugendwart Benjamin Schütterle
Gewässerwart Gerrit Pardela
Gerätewart Thomas Hügel
   
Beisitzer Werner Baske
Beisitzer Stephan Sklena
Beisitzer Lukas Scheer

Mitgliedschaft

Der Angelsportverein Kehl e.V. nimmt Mitglieder im laufenden Kalenderjahr,
unabhängig vom Wohnort  auf.
Satzungsgemäß wird nur über einen schriftlichen Antrag entschieden.

Über die Aufnahmeentscheidung des Vorstandes erfolgt eine Benachrichtigung.

Vor endgültiger Aufnahme ist eine Probezeit von 2 Jahren einzuhalten.

Alle aktiven Mitglieder müssen im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines eines deutschen Bundeslandes sein. Die Fischereiabgabe muss entrichtet sein.
Für Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, muss der Jugendfischereischein vorhanden sein. Dieser wird von der Gemeinde ausgestellt. Ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich.

 


Aufnahmebedingungen

Mitglied kann werden, wer das 10. Lebensjahr vollendet hat.
Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehören der Jugendgruppe an.

 

  1. Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder € 90,--
    Aufnahmegebühr für jugendliche Mitglieder € 30,--

     

  2. Jahresbeitrag (ab 01.01.2025)
    75,00 € für Aktive , 25,00 € für Jugendliche und 30,00 € für passive Mitglieder.

     

  3. Leistung von ehrenamtlichem Arbeitsdienst. (18-65 Jahre) (ab 01.01.2025)
    In den ersten 2 Mitgliedsjahren 30 Arbeitsstunden, ab dem 3. Jahr jeweils 10 Arbeitsstunden. Die ersten 30 Stunden sind von jedem volljährigen Mitglied, unabhängig seines Alters zu erbringen.
    Entschädigungszahlung je nicht geleisteter Arbeitsstunde € 15,00 €.

     

  4. Die oben aufgelisteten Gebühren / Beitrag oder Entschädigungen werden bei Erteilung der Angelerlaubnis am Jahresanfang fällig. Die obig genannten Gebühren /Beiträge gelten seit 07.06.2024 Anpassung sind möglich.

     

  5. Die Anwesenheit bei der Jahreshauptversammlung ist Pflicht.
    Eine Entschuldigung im Falle der Verhinderung ist schriftlich bzw. per E-Mail oder mündlich an die Geschäftsstelle zu richten.

 

 

Antrag auf Mitgliedschaft
Antrag_auf_Mitgliedschaft.pdf
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