1. Vorsitzender | Pascal Wagner |
2. Vorsitzender | Roland Förster |
Schriftführer | Sascha Spitzmüller |
Kassenwartin | Svenja Hügel |
Jugendwart | Benjamin Schütterle |
Gewässerwart | Gerrit Pardela |
Gerätewart | Thomas Hügel |
Beisitzer | Werner Baske |
Beisitzer | Stephan Sklena |
Beisitzer |
Lukas Scheer |
Kassenprüfer | Michael Stärk Jürgen Rapp |
Aufnahmebedingungen
Kinder und Jugendliche können ab dem 7. Lebensjahr in den Verein eintreten. Voraussetzung ist ein gültiger
Jugendfischereischein bzw. der Jahresfischereischein.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gehören sie der Jugendgruppe an.
Für Jugendangler gelten besondere Bestimmungen (siehe Jugendkarte)
Der Übertritt in die Erwachsenenabteilung erfolgt zum 01. Januar des Jahres nach der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Erwachsene Personen können in die Abteilung „Aktiv“ eintreten, sofern ein gültiger Jahresfischereischein vorhanden ist.
Während der Probezeit sind 30 Arbeitsstunden zu leisten.
Nach der Probezeit müssen Aktive Mitglieder im Alter von 18-65 Jahren zehn Arbeitsstunden pro Kalenderjahr leisten.
Die Regelung entfällt, sofern das Mitglied eine Funktion oder ein Amt im ASV Kehl bekleidet.
Eine Fördermitgliedschaft ist nicht an einen Jahresfischereischein gebunden.
Fördermitglieder haben jedoch keine Angelberechtigung. Sie müssen keine Arbeitsstunden ableisten.
Die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist Pflicht. Bei Verhinderung ist dies dem Verein schriftlich oder per E-Mail vorab mitzuteilen.
Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder
90.00 €
Aufnahmegebühr Kinder und Jugendliche 30,00 €
Jahresbeitrag aktives
Mitglied
75.00 €
Jahresbeitrag
Jugendmitglied
25.00 €
Jahresbeitrag Fördermitglied
30.00 €
Ersatzleistung für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 15.00 €
Die oben genannten Gebühren und Beiträge sind bei Vereinsbeitritt fällig und werden bevorzugt mittels
Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA) bezahlt.
In der Geschäftsstelle ist auch Barzahlung möglich.
Sofern nicht alle geforderten Arbeitsstunden im Kalenderjahr geleistet wurden, wird bei Ausgabe der Beitragsmarke des Folgejahres die Ersatzleistung fällig.
Die Beitragssätze und Ersatzleistungen sind gemäß Beschluss der JHV vom 07.06.2024 ab dem 01.01.2025 gültig.